Grundlagen der Arbeit des Elternbeirates
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Gesamtheit der Erziehungsberechtigten sowie der Eltern volljähriger Schüler. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 64 bis 68) und der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO, § 113 bis 118 u. a.).
Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre, er wurde zuletzt im Herbst 2020 neu zusammengesetzt. Der Elternbeirat trifft sich während der Schulzeit etwa alle 8 Wochen. Bei den Sitzungen sind der Schulleiter, Herr OStD Günter Neubauer, und der Stellvertretende Schulleiter, Herr StD Gerd Hilbert, regelmäßig anwesend.
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