Kostenfreiheit des Schulwegs

Bezüglich der Kostenfreiheit des Schulweges wird die Fahrmarke nach unserem derzeitigen Kenntnisstand (März 2026) in den folgenden Fällen gezahlt:

Generell muss zunächst die fußläufige Entfernung zur Schule mindestens 3 km betragen (*).

Für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Fürth und dem Landkreis werden die Fahrtkosten übernommen, wenn sie eine der folgenden Ausbildungsrichtungen besuchen:

  • humanistische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache)
  • musische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache)
  • sprachliche Ausbildungsrichtung mit Latein als erster Fremdsprache

Wird am Heinrich-Schliemann-Gymnasium entweder die sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache oder die naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache!) besucht, so hängt die Bewilligung der Kostenfreiheit von der Entfernung Ihrer Wohnung zu den anderen Gymnasien ab: Liegt eines der anderen Gymnasien näher an Ihrer Wohnung als 3 km, so wird ein Antrag auf Kostenfreiheit möglicherweise abgelehnt.  

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden die Fahrtkosten bis einschließlich der 10. Klasse übernommen. Bei einem Wechsel der Ausbildungsrichtung entfällt der Anspruch ggf.!

Noch ein kurzer Hinweis für die Beantragung der Kostenfreiheit für Neuanmeldungen in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums:

Die Anträge müssen bis spätestens 31.05.2026 gestellt werden, damit ein Fahrmarkenerhalt zu Beginn des Schuljahres – in der Woche vor dem Schulbeginn - gewährleistet werden kann.

Zur Antragsstellung im VGNsMaxi-Portal wählen Sie bitte bei Antragsart Kostenfreiheit des Schulweges aus. Zukünftige Schüler des Neuen Gymnasiums Fürth wählen zusätzlich als Ausbildungsrichtung Gymnasium Vorläuferklasse – entsprechend Ihrem Wunschzweig.

Regelung ab der 11. Klasse:
Ab der 11. Klasse werden die Fahrtkosten nur (ggf. teilweise) erstattet, wenn in der Familie mindestens drei Kinder Kindergeld beziehen, die Familie Sozialleistungen bezieht oder die Belastungsgrenze überschritten wird. Weiteres siehe : [PDF-Dokument]

(*) in besonders begründeten Fällen kann im Winter von dieser Regelung abgewichen werden. Ansprechpartner: Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth.

 

Links

Kalender

  • LEV-ARGE Nürnberg-Fürth

    18.05.2026, 19:30 - 21:00
  • Elternchor

    20.05.2026, 20:00 - 22:00
  • Pfingstferien

    25.05.2026 - 05.06.2026
Weitere Termine

Kontakt

Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Königstr. 105
90762 Fürth
Kontaktdaten und Zuständigkeiten