Fahrtkostenerstattung

Bezüglich der Kostenfreiheit des Schulweges wird die Fahrmarke nach unserem derzeitigen Kenntnisstand (Februar 2024) in den folgenden Fällen gezahlt:

Generell muss zunächst die fußläufige Entfernung zur Schule mindestens 3 km betragen (*).

A)
Sowohl für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Fürth als auch aus dem Landkreis gilt:
Wird am Heinrich-Schliemann-Gymnasium entweder die 

humanistische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache) oder die
musische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache) oder die
sprachliche Ausbildungsrichtung mit Latein als erster Fremdsprache besucht,
so werden die Fahrkosten bis zur 10. Klasse übernommen.

B)
Wird am Heinrich-Schliemann-Gymnasium entweder die 

sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache oder die
naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache!) besucht,
so gilt bezüglich der Übernahme der Fahrkosten bis zur 10. Klasse:
B.1) Innerhalb der Stadt Fürth werden die Kosten übernommen, wenn:
a)
die fußläufige Entfernung zu allen drei Gymnasien in der Stadt Fürth mehr als 3 km beträgt, oder
b) wenn mit entsprechendem Bescheid am Wunschgymnasium abgewiesen wurde und ein alternativ mögliches Gymnasium nicht in weniger als 3 km Entfernung liegt.
B.2) Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis werden die Kosten übernommen, wenn sich der Wohnort innerhalb der VGN-Tarifstufe B (Oberasbach, Stein, Zirndorf) befindet und das nächstgelegene Gymnasium mit diesem Zweig mehr als 3 km von der Wohnung entfernt liegt.


Das gilt in jeder Jahrgangsstufe bis zur 10. Jgst. - auch bei Umzug und / oder Zweigwechsel.

Wurde z. B. in der 5. bis 7. Jahrgangsstufe die musische Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache besucht und wird dann zur 8. Jahrgangsstufe in die sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache gewechselt, so wird erneut geprüft, ob das HSG das nächstgelegene Gymnasium ist oder ggf. mit entsprechendem Bescheid am nächstgelegenen Gymnasium abgewiesen wurde. Ist dem nicht so, so entfällt der Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges.

Ab der 11. Klasse werden die Fahrtkosten nur (ggf. teilweise) erstattet, wenn in der Familie mind. drei Kinder Kindergeld beziehen, die Familie Sozialleistungen bezieht oder die Belastungsgrenze überschritten wird. Genaueres siehe weiter unten.

(*) in besonders begründeten Fällen kann im Winter von dieser Regelung abgewichen werden. Ansprechpartner: Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth.

Kostenfreiheit des Schulwegs für Jahrgangsstufe 5 bis 10

Informationen zur Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe finden Sie hier: Eltern - Übertitt ans Gymnasium - Schülerbeförderung

Kostenfreiheit des Schulwegs ab Jahrgangsstufe 11

Informationen zur Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe sowie die Links zu den entsprechenden Formularen finden Sie hier: [Download als PDF]

Kalender

  • Ausgabe Leistungsbericht

    03.05.2024
  • Pfingstferien

    20.05.2024 - 31.05.2024
  • Elternchor

    05.06.2024, 20:00 - 21:30
Weitere Termine

Kontakt

Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Königstr. 105
90762 Fürth
Telefon: (0911) 74 90 40
Fax: (0911) 74 90 444