- Schulprofil
- Sprachenfolgen / Fremdsprachen
- Ausbildungsrichtungen
- Spätbeginnende Fremdsprache Italienisch ab Jahrgangsstufe 11
- Individuelle Lernzeitverkürzung
- Tag des offenen Schulhauses
- Offene Ganztagesschule
- Schulpartnerschaften
- Historisches
- Schulforum
- Formulare
- Absenzen
- Auszeichnungen
- Wahlunterricht
- Mittagsverpflegung
- Hausordnung und Alarmordnung
- Verein der Freunde des HSG
- Abituria
- Chronogramm zum Schuljubiläum
- Praktika für Lehramsstudierende
Anwesenheit
Die pünktliche und regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Selbstverständlichkeit.
GSO § 37: Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Sehr geehrte Eltern, wir bitten Sie in allen Fällen einer Verhinderung Ihres Kindes am Schulbesuch um enge Kooperation und Abstimmung mit der Schule. Bitte teilen Sie jede Abwesenheit Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn der Schule telefonisch, über das Elternportal, per Fax, durch Geschwister oder durch Mitschüler mit. Das Sekretariat ist täglich zuverlässig ab 7.15 Uhr telefonisch (74 90 40) oder rund um die Uhrper Fax (7490444) zu erreichen. Die Schule ist gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, sind örtlich praktikable Lösungen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Sachaufwandsträger zu finden. Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
Bitte teilen Sie deshalb im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes auf dem beiliegenden Zettel für Rückmeldungen mit, unter welcher (eventuell geänderten) Telefonnummer Sie bzw. eine andere mit der Beaufsichtigung Ihres Kindes betraute Person vor und während der Unterrichtszeit erreichbar ist.
Bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall am Ende des Vormittagsunterrichts (z. B. Ausfall der 6. Stunde) entlässt die Schule die Kinder vorzeitig nach Hause, wenn Sie auf dem Rücklaufzettel, der dem Elternbrief beiliegt, Ihr Einverständnis erklären. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in einem solchen Fall immer die Möglichkeit, kostenfrei zu Hause anzurufen.
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