Fahrtkostenerstattung
Bezüglich der Kostenfreiheit des Schulweges wird die Fahrmarke nach unserem derzeitigen Kenntnisstand (März 2025) in den folgenden Fällen gezahlt:
Generell muss zunächst die fußläufige Entfernung zur Schule mindestens 3 km betragen (*).
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden die Fahrkosten bis einschließlich 10. Klasse übernommen. Ab der 11. Klasse werden die Fahrtkosten nur (ggf. teilweise) erstattet, wenn in der Familie mind. drei Kinder Kindergeld beziehen, die Familie Sozialleistungen bezieht oder die Belastungsgrenze überschritten wird. Weiteres siehe : [PDF-Dokument]
A)
Sowohl für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Fürth als auch aus dem Landkreis werden die Fahrtkosten in folgenden Fällen übernommen:
Besuch der
humanistischen Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache) oder der
musischen Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache) oder der
sprachlichen Ausbildungsrichtung mit Latein als erster Fremdsprache.
Bei einem Wechsel der Ausbildungsrichtung entfällt der Anspruch ggf.!
B)
Wird am Heinrich-Schliemann-Gymnasium entweder die
sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache oder die
naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache!) besucht, so wenden Sie sich bei Fragen zur Schülerbeförderung bitte an das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth: Tel.: 0911 / 974-1664, E-Mail: schuelerbefoerderung@fuerth.de
(*) in besonders begründeten Fällen kann im Winter von dieser Regelung abgewichen werden. Ansprechpartner: Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth.
Links
- Verbundpass
https://www.vgn.de/fuer/schueler/ - KFR Stadt Fürth – Online
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges | Stadt Fürth - KFR LKR Fü – Online
Schülerbeförderung - Landkreis Fürth - Schülerbeförderung Nürnberg – Online
Schülerbeförderung – Schulen in Nürnberg - Schülerbeförderung NeA - ausdrucken, ausfüllen und Abgabe in der Schule
https://www.kreis-nea.de/behoerdenwegweiser-a-z/leistung/schuelerbefoerderung-beantragung-der-erstattung-von-schulwegkosten
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