Fahrtkostenerstattung

Bezüglich der Kostenfreiheit des Schulweges wird die Fahrmarke nach unserem derzeitigen Kenntnisstand (März 2025) in den folgenden Fällen gezahlt:

Generell muss zunächst die fußläufige Entfernung zur Schule mindestens 3 km betragen (*).

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen werden die Fahrkosten bis einschließlich 10. Klasse übernommen. Ab der 11. Klasse werden die Fahrtkosten nur (ggf. teilweise) erstattet, wenn in der Familie mind. drei Kinder Kindergeld beziehen, die Familie Sozialleistungen bezieht oder die Belastungsgrenze überschritten wird. Weiteres siehe : [PDF-Dokument]

A)
Sowohl für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Fürth als auch aus dem Landkreis werden die Fahrtkosten in folgenden Fällen übernommen:
Besuch der  

humanistischen Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache) oder der
musischen Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache) oder der
sprachlichen Ausbildungsrichtung mit Latein als erster Fremdsprache.

Bei einem Wechsel der Ausbildungsrichtung entfällt der Anspruch ggf.!

B)
Wird am Heinrich-Schliemann-Gymnasium entweder die 

sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster Fremdsprache oder die
naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung (unabhängig von der ersten Fremdsprache!) besucht, so wenden Sie sich bei Fragen zur Schülerbeförderung bitte an das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth: Tel.: 0911 / 974-1664, E-Mail: schuelerbefoerderung@fuerth.de

(*) in besonders begründeten Fällen kann im Winter von dieser Regelung abgewichen werden. Ansprechpartner: Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth.

Kalender

  • Elternchor Forever Young Probe

    30.04.2025, 20:00 - 21:30
  • Feiertag

    01.05.2025
  • Elternchor Forever Young Probe

    07.05.2025, 20:00 - 21:30
Weitere Termine

Kontakt

Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Königstr. 105
90762 Fürth
Telefon: (0911) 74 90 40
Fax: (0911) 74 90 444