Wechsel zu Ethik und Festellungsprüfung in der 11. Jahrgangsstufe
Schülerinnen und Schüler können jederzeit zu Jahresbeginn vom Religions- in den Ethikunterricht wechseln. Dafür muss ein Antrag an die Schulleitung gestellt werden.
Erfolgt der Übertritt während des Schuljahres, hat der Schüler eine Prüfung über den bis zum Übertritt behandelten Stoff im Fach Ethik abzulegen.
Eine Besonderheit stellt der Wechsel von der 10. in die 11. Jahrgangsstufe dar. Plant ein Schüler, im Fach Ethik das Abitur abzulegen, muss er bis zum kalendarischen Jahresende des Jahres, in dem er in die 11. Jahrgangsstufe kommt, eine halbstündige mündliche Feststellungsprüfung über den Unterrichtsstoff der 10. Klasse im Fach Ethik ablegen. Es empfiehlt sich, bereits gegen Ende der 10. Jahrgangsstufe Kontakt mit OStR Galsterer aufzunehmen.
Entsprechende Vorschriften in der Gymnasialen Schulordnung (GSO):
§45 Abs. 4 GSO: Treten Schülerinnen oder Schüler während des Schuljahres aus dem Religionsunterricht aus, so haben sie binnen angemessener Frist eine Prüfung über den bis zum Zeitpunkt des Austritts im Unterrichtsfach Ethik behandelten Stoff des Schuljahres abzulegen.Erfolgt der Austritt während der letzten drei Monate des Schuljahres, so ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Schuljahres abzulegen; ihr Ergebnis gilt als Jahresfortgangsnote im Fach Ethik. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Schuljahres der Ausbildungsabschnitt tritt. Die Prüfung ist innerhalb von sechs Wochen abzulegen; bei Austritt während der letzten vier Wochen des Ausbildungsabschnitts 11/2 ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Ausbildungsabschnitts abzulegen.
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