Zur Absenzenregelung im Sportunterricht sind folgende Punkte zu beachten:
- Grundsätzlich besteht teilnahmepflicht am Sportunterricht! Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, muss es eine Entschuldigung mitbringen und passiv am Unterricht teilnehmen.
- Liegt eine kurzfristige Erkrankung während des Schultages vor, die eine passive Teilnahme nicht zulässt, muss sich Ihr Kind von der Schulleitung befreien lassen. Vor Unterrichtsbeginn ist dazu eine telefonische Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten im Sekretariat erforderlich. Während des Schultages muss sich Ihr Kind mit dem Klassenbuch im Sekretariat befreien lassen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet.
Eine formlose Entschuldigung Ihrerseits reicht in diesem Fall aus rechtlichen Gründen nicht aus! - Liegt eine längerfristige Erkrankung und zudem ein ärztliches Attest vor, so darf Ihr Kind mit Ihrer Zustimmung und in Absprache mit dem Sportlehrer/In in den Randstunden zu Hause bleiben bzw. nach Hause gehen. Das Attest muss im Direktorat vorgelegt werden, das wiederum die Unterrichtsbefreiung erteilt.
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