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Befreiungen
Soll Ihr Kind aus einem vorhersehbaren dringenden Grund vom Unterricht befreit werden (z. B. wegen eines wichtigen familiären Ereignisses), so bitte ich Sie, dies so frühzeitig wie möglich, spätestens jedoch drei Tage vorher über das Elternportal zu beantragen.
Dies gilt auch für Arzttermine; ich darf Sie herzlich bitten, sich nach Möglichkeit um Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit zu bemühen. Für Unterricht bei Fahrschulen kann im Allgemeinen ebenso wenig Unterrichtsbefreiung gewährt werden, wie an Tagen, an denen angekündigte Leistungsnachweise (z. B. Schulaufgaben) erbracht werden.
Auch eine Unterrichtsbefreiung für den Tag nach der Konfirmation muss durch die Eltern oder die zuständige Kirchengemeinde beantragt werden.
Bei plötzlicher Erkrankung während des Unterrichts, die eine Befreiung seitens der Schule notwendig macht, wird diese Befreiung von den Mitgliedern der Schulleitung (Herrn Neubauer, Herrn Hilbert, Herrn Dr. Kuntermann) erteilt. Die Schule wird die Erziehungsberechtigten in jedem Fall telefonisch benachrichtigen. Um einen Missbrauch dieser Möglichkeit der Befreiung zu verhindern, bitte ich Sie nachdrücklich darum, der Sache die nötige vertrauensvolle Aufmerksamkeit zu schenken, falls Sie eine Häufung derartiger Befreiungen, die von Ihnen abzuzeichnen sind, feststellen.
Sollte Ihr Kind tatsächlich so schwerwiegend erkranken, dass es dem Unterricht nicht mehr folgen kann, wird es von ausgebildeten Schulsanitätern im Krankenzimmer betreut. Da es unverantwortlich ist, erkrankte Minderjährige als Verkehrsteilnehmer (zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln) ohne Betreuung zu entlassen, werden Sie gebeten, Ihr Kind in der Schule abzuholen.
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