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Entschuldigungen
Bitte entschuldigen Sie also Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn, wenn es nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sollte Ihr Kind am nächsten oder übernächsten Tag die Schule wieder besuchen können, bitten wir Sie, die zusätzlich nötige schriftliche Entschuldigung mitzugeben.
Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen lassen Sie bitte der Schule nach dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung zukommen. Eine weitere Entschuldigung ist in diesem Fall bei Wiederbesuch des Unterrichts mit Angabe der gesamten Dauer der krankheitsbedingten Absenz vorzulegen.
Häufen sich die krankheitsbedingten Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird dieses Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
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Elternchor
06.11.2024, 20:00 - 21:30Elternsprechabend Jgst. 5
12.11.2024, 18:00 - 20:00Elternchor
20.11.2024, 20:00 - 21:30