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Übertritt ans Gymnasium
- Infoabend: Donnerstag, 8. Februar 2024
- Tag des offenen Schulhauses 13.04.2024
- Anmeldeverfahren / Termine
- Anmeldung "am Schliemann"
- Erforderliche Unterlagen
- Informationen zum musischen Zweig
- Offene Ganztagsschule
- Probeunterricht
- Schülerbeförderung
- Religionsunterricht / Ethik
- Informationen zur "neu einsetzenden spätbeginnenden Fremdsprache" Italienisch ab Klasse 11
- Noch Fragen? / Kontakt
- Elternabende
- Elternbeirat
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- Elternspende
- Schulberatungsteam
- Elternchor
- Info-Links für Eltern
- Kostenfreiheit des Schulwegs
Anmeldeverfahren und Termine
Allgemeine Verfahrensbeschreibung für Fürth
(Stand: 07.11.2023)
Für die Neuanmeldungen im Mai 2024 ist eine Online-Voranmeldung vom 22. April 2024 bis spätestens 03. Mai 2024 (12.00 Uhr) obligatorisch.
Aufgrund der hohen Zahl von Grundschülern in Fürth ist mit vielen Anmeldungen an den Gymnasien zu rechnen. Eine Garantie für die Aufnahme am Wunsch-Gymnasium besteht auch in diesem Schuljahr nicht! Deshalb gibt es erneut folgende Regelung beim Anmeldeverfahren mit diesen Schritten:
- Zwingende Online-Voranmeldung am Wunsch-Gymnasium vom 22.04. bis spätestens 03.05.2024 (12.00 Uhr).
- Abgabe aller erforderlichen Unterlagen ab 06.05.2023 bis spätestens 08.05.2024 (12.00 Uhr) mit Übertrittszeugnis im Original am Wunsch-Gymnasium.
- Überschreiten die Anmeldungen die Kapazität eines Gymnasiums, erfolgt ein Umverteilungsverfahren. Eltern, deren Kind am Wunsch-Gymnasium nicht aufgenommen werden kann, erhalten am 10.05.2024 per E-Mail einen Vorschlag für alternative Gymnasien.
- Ggf. Anmeldung vor Ort am Alternativ-Gymnasium vom 10.05. bis 14.05.2024
Die beim Wunsch-Gynasium abgegebenen Unterlagen werden von dort direkt an das dann alternativ gewählte Gymnasium weitergegeben.
Mögliches Umverteilungsverfahren
Die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bittet uns, auch die folgenden allgemeinen Informationen für den Großraum Nürnberg/Fürth zu veröffentlichen.
Elterninformation zum möglichen Umverteilungsverfahren bei der Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums im Großraum Nürnberg/Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass an einigen Gymnasien im Großraum Nürnberg/Fürth die Zahl der Bewerber die Zahl der freien Plätze deutlich übersteigt. Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass die Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl entgegengenommen wird. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht allerdings nicht (vgl. Art. 44 (3) BayEUG).
Kriterien bei der Entscheidung, welche Schule der Schüler schließlich besuchen kann, sind in erster Linie der Schulweg zur gewünschten und zu der Alternativschule, die die gleiche Ausbildungsrichtung bzw. die gleiche erste Fremdsprache anbietet. Auch besondere soziale und familiäre Gründe (z. B. Geschwister an der Schule) spielen eine Rolle.
Es wird daher dringend geraten, sich an dem Gymnasium anzumelden, das nahe dem Wohnort liegt und die gewünschte Ausbildungsrichtung bzw. die gewünschte erste Fremdsprache anbietet. Dies erhöht die Chancen, einen Platz an dieser Schule zu bekommen.
Das Anmeldeverfahren für die Gymnasien im Großraum Nürnberg/Fürth läuft in zwei Stufen ab:
- Vom 22.4. bis 3.5.24 melden Sie Ihr Kind bitte per Online-Voranmeldung nur am gewählten Wunschgymnasium an. Somit liegen die Daten Ihres Kindes zum Zeitpunkt der Hauptanmeldung bereits vor und das Verfahren kann beschleunigt ablaufen.
- Vom 6.5. bis 8.5.24 erfolgt die Hauptanmeldung persönlich am Wunschgymnasium. Das Übertrittszeugnis muss dabei im Original vorgelegt werden; die Anmeldezeiten sowie die weiteren notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Homepages der Gymnasien.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen an mehreren Gymnasien nicht zulässig sind und den Prozess für alle Beteiligten erschweren! Melden Sie Ihr Kind daher stets nur am gewählten Wunschgymnasium an!
Das Umverteilungsverfahren beginnt aufgrund des Feiertags am Vormittag des 10.5.24: Zu diesem Zeitpunkt werden Sie von der Schule benachrichtigt, ob Ihr Kind am Wunschgymnasium aufgenommen werden kann. Im Fall einer Ablehnung werden Ihnen in einem Schreiben bis zu zwei Alternativgymnasien in zumutbarer Entfernung und/oder mit der entsprechenden Ausbildungsrichtung genannt. Zudem sind weitere Gymnasien aufgelistet, die grundsätzlich aufnahmebereit sind. An diesen Schulen ist die Aufnahme Ihres Kindes aufgrund freier Kapazitäten sichergestellt.
Aus den aufgeführten Gymnasien wählen Sie eines aus und melden Ihr Kind dort möglichst umgehend, spätestens bis Dienstag, den 14.5.24 persönlich unter Vorlage des Schreibens an. Die am ursprünglichen Wunschgymnasium gelagerten weiteren Unterlagen Ihres Kindes fordert die neue Schule an. Die Anmeldung an einem Gymnasium, das im Schreiben nicht genannt ist, ist nicht möglich. Bitte stellen Sie auch keine Anfragen an diese Schulen.
Sollte Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen, so wird dieser noch am ursprünglichen Wunschgymnasium durchgeführt, auch wenn Ihr Kind dort keinen Platz erhält.
Für Rückfragen und Beratungsgespräche stehen Ihnen die Schulleitungen der beteiligten Gymnasien zur Verfügung.
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