Monatswertmarken Schüler / Fahrmarken
Hier finden Sie Verweise auf die entsprechenden Informationen und Anträge, wenn Ihr Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen soll.
Bitte beachten Sie, dass auch online ausgefüllte Formulare zwingend von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern zu unterschreiben sind. Die Anträge müssen deshalb ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden. Zur Verfahrensvereinfachung sammelt das Heinrich-Schliemann-Gymnasium die Anträge und gibt diese dann an die zuständigen Stellen weiter. Lediglich die Anträge bei der Stadt Nürnberg laufen völlig online und sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Beförderungskosten zu den weiterführenden Schulen werden nur zu der nächstgelegenen Schule mit dem vom Schüler/von der Schülerin bzw. von den Erziehungsberechtigten gewählten Schulzweig (Ausbildungsrichtung) übernommen, wenn der künftige Schulweg in einer Richtung länger als 3 km ist. Bei der Anmeldung des Schülers/der Schülerin ist daher die Ausbildungsrichtung anzugeben. Sind mehrere Schulen der gleichen Art als nächstgelegene im Sinne des S 2 Abs. 1 Nr. 3 SchBefV zu bezeichnen, kann der Schüler/die Schülerin zwischen ihnen frei wählen.
Besucht der Schüler/die Schülerin nicht die nächstgelegene Schule mit der gewählten Ausbildungsrichtung, so müssen die Eltern selbst für die Beförderungskosten aufkommen.
Über die Berechtigung zur Freifahrt entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Fürth bzw. Nürnberg oder für auswärtige Schüler das jeweilig zuständige Landratsamt.
Die Fahrmarken für alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs haben, werden am ersten Schultag des neuen Schuljahres in den Klassen verteilt.
- Wohnort: Stadt Fürth
Falls Ihr Kind im Stadtgebiet Fürth wohnt, finden Sie die für Sie relvanten Informationen unter diesem Link und insbesondere den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges im rechten Bereich der Seite unter eService.
Erläuterung: Betreffende Schule = Weiterführende Schule; Name der Schule = Heinrich-Schliemann-Gymnasium
Alternativ: Hier der Antrag zum Ausdrucken und Ausfüllen als pdf-Dokument. - Wohnort im Landkreis Fürth
In diesem Fall ist das betreffende Formular unter folgendem Link zu finden:
Landkreis Formular.
Ab dem 01.06.2024 wird die Antragstellung online über das VGN-Schulportal erfolgen müssen. Dies betrifft jedoch zunächst nur Neuanträge, z. B. also der neuen Fünftklässler. Hier der entsprechende Link: https://www.vgn.de/fuer/schueler/ - Wohnort: Stadt Nürnberg
Falls ihr Kind im Stadtgebiet Nürnberg wohnt, finden Sie Informationen unter www.schulen.nuernberg.de --> Schülerbeförderung --> Gymnasium und das Online-Formular direkt unter folgendem Link:
https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/001_bga_bms/001_bga_bms_d_kostenbefr_schulweg/index - Wohnort im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Sie finden den benötigten Erfassungsbogen hier: Landkreis NEA Erfassungsbogen
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14.04.2025 - 25.04.2025Elternchor Forever Young Probe
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